- 2740 - 1303. Januar 22. (Breslau). undec. kal. Febr. Die Breslauer Konsuln (Namen wie oben in No. 2701) Urkunden einen Vergleich der Breslauer Schuster mit den Schuhflickern dahin, dass der Letzteren nur 20 sein, dass dieselben nur an den Markttagen jeden Donnerstag, in der Erntezeit alle Tage, aber nicht länger als 4 Wochen ohne besondere Erlaubniss der Schuster, feil haben, dass sie keine neuen Stiefeln machen, sondern nur die alten besohlen, bei der "Kür" von einem halben Pfunde Wachses, dass sie nur einen grossen und einen kleinen Knecht halten und die Schuhe nicht mit rothen Riemen (Lochs, Lösche = Saffian wird in einem andern Vertrage zwischen Schustern und Schuhflickern aus Leipzig i. d. Mitte des XV. Jahrb., Cod. dipl. Saxon. reg. VIII, 176 in ähnlichem Zusammenhange erwähnt) verzieren und schliesslich geladen zur "Morgensprache" bei Strafe eines halben Skots sich einfinden sollen. Aus dem Or. im Bresl. Stadtarchive, das an rothen Seidenfäden das beschädigte Stadtsiegel angehängt hat, abgedr. bei Korn Schles. Gewerbeurk. (Cod. dipl. Siles. VIII.) S. 5 und dann bei Korn Bresl. Urkundenbuch I, 71. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |